Statusfeststellungsverfahren: Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Statusfeststellungsverfahren

Mit dem Statusfeststellungsverfahren klärt die Clearingstelle auf, ob du mit deiner Tätigkeit selbstständig bist oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst. Dieses Verfahren ist wichtig, um eine Sozialversicherungspflicht oder eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen.

In diesem Artikel wirst du umfassend über das Statusfeststellungsverfahren informiert. Du erfährst, wie der Ablauf eines Statusfeststellungsverfahrens ist und auf welchen Bereich der Sozialversicherung sich das Vorgehen der Deutschen Rentenversicherung bezieht.  Außerdem informiert dieser Beitrag dich über die seit 2022 geltende Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens und die Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit. Abschließend werden drei Irrtümer aufgedeckt, die im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren bestehen.

Was verbirgt sich hinter dem Statusfeststellungsverfahren?

Wer als Selbstständiger von zu Hause aus seine Geschäftsidee verwirklicht, kann ebenso rentenversicherungspflichtig sein, wie der angestellte Geschäftsführer in einem Familienbetrieb. Von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung bist du insbesondere ausgenommen, wenn du als Künstler, Hebamme oder Handwerker tätig bist. Alle anderen Freelancer können sich auf freiwilliger Basis an die Rentenversicherung wenden und sich für das Alter absichern.

Absolute Sicherheit über deinen Status in der Sozialversicherung erhältst du, wenn du bei der Deutschen Rentenversicherung – kurz: DRV – ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lässt. Dieses kannst du selbst in die Wege leiten. Alternativ kann die Prüfung der Sozialversicherungspflicht auch durch einen deiner Auftraggeber oder deine Krankenkasse erfolgen. Mit deinem Antrag wird die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beauftragt, das sozialversicherungspflichtige Verhältnis zweier Parteien zu prüfen. Als Ergebnis ergibt sich entweder, dass ein sozialversicherungsfreies Auftragsverhältnis besteht, oder dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Bei einer abhängigen Beschäftigung besteht zwingend Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung.   

Ablauf des Statusfeststellungsverfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren ist ein optionales Antragsverfahren. Dies bedeutet, dass du es nicht unbedingt in die Wege leiten musst. Im Rahmen der Durchführung wird der sozialversicherungsrechtliche Status einer erwerbstätigen Person untersucht. Um hier zu einem Ergebnis zu kommen, nutzt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung die folgenden Informationen:

  • Informationen über die Ausgestaltung eines Auftragsverhältnisses: Im Fokus steht hierbei z. B., ob du als Auftragnehmer weisungsgebunden handelst oder frei entscheiden kannst, ob du eine Tätigkeit annimmst und wann du sie ausführst.  
  • Den Vertrag, den ein Auftraggeber und ein Auftragnehmer abgeschlossen haben. Bei der Analyse werden die Punkte untersucht, die auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis schließen lassen oder dieses ausschließen.

Wenn du als geschäftsführender Gesellschafter in einem Familienbetrieb tätig bis, kann deine Krankenkasse von sich aus das obligatorische Statusfeststellungsverfahren in die Wege leiten. Eine abhängige Beschäftigung wird hier von vornherein ausgeschlossen, wenn du selbst die Kompetenz für Beschlüsse hast, die sich nachteilig auf deine Tätigkeit als Geschäftsführer auswirken können.

Jedes Statusfeststellungsverfahren endet mit einem Ergebnis. Dieses zeigt entweder an, dass ein freies Auftragsverhältnis oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Statusfeststellungsverfahren: Worauf bezieht sich die Prüfung?

Die Bausteine der deutschen Sozialversicherung setzen sich neben der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung aus der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zusammen. Während jeder Erwerbstätige dazu verpflichtet ist, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen, kann die Rentenversicherung bei bestimmten Selbstständigen auf freiwilliger Basis erfolgen.  Hiervon ausgenommen sind z. B. Schriftsteller oder Publizisten.

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung führt auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durch, bei dem sich die Prüfung auf die Rentenversicherungspflicht bezieht. Wird diese Frage bejaht, ist der zuständige Sozialversicherungsträger berechtigt, die nicht bezahlten Beträge der letzten vier Jahre nachzufordern.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann eine Scheinselbstständigkeit auch ausgeschlossen werden. Dies ist der Fall, wenn sich bei der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung die folgenden Feststellungen ergeben:

Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens: Was muss beachtet werden?

Zum April 2022 wurden die Vorschriften zum Statusfeststellungsverfahren reformiert. Mit den geänderten Bedingungen möchte der Gesetzgeber den Prozess des Statusfeststellungsverfahrens beschleunigen. Im Detail gelten seit der Reform die folgenden Änderungen:

  • Es wird nur noch festgestellt, ob du selbstständig arbeitest oder nicht. Die Versicherungspflicht hat für das Statusfeststellungsverfahren keine Relevanz mehr.
  • Der Antrag zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens kann auch schon vor Aufnahme einer Tätigkeit gestellt werden. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung fällt hier eine Prognoseentscheidung.
  • Im Widerspruchsverfahren wird den Beteiligten das Recht auf eine mündliche Anhörung eingeräumt.
  • Bei gleichen Auftragsverhältnissen kann im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens eine Gruppenfeststellung erfolgen.
  • Bei einer Statusfeststellung gegenüber Dritten kann geklärt werden, wer der Arbeitgeber ist.

Scheinselbstständigkeit: Welche Rechtsfolgen ergeben sich?

Ergibt sich, dass nach der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, musst du als betroffene Person mit den folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Sozialversicherungsrechtlich wirst du als abhängig beschäftigt eingestuft.
  • Die Beiträge, die du während deiner Scheinselbstständigkeit nicht geleistet hast, musst du nachzahlen.
  • Der Sozialversicherungsträger ist berechtigt, Säumniszuschläge zu erheben.

Drei Irrtümer zum Statusfeststellungsverfahren

Im Zusammenhang mit der Beantragung oder der Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens treten immer wieder Irrtümer auf. Folgende Sachverhalte können als nicht richtig zurückgewiesen werden:

  • Clearingstelle verfolgt keine eigenen Interessen
  • In der Regel wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt
  • Das Statusfeststellungsverfahren ist langwierig

Clearingstelle verfolgt keine eigenen Interessen

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wird nicht von sich aus tätig. Sie handelt nur auf Antrag. Wer regelmäßig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, kann später seine Anwartschaft auf eine monatliche Rentenzahlung geltend machen.

In der Regel wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis setzt voraus, dass du als Angestellter oder Arbeiter die Weisungen deines Chefs oder eines Vorgesetzten beachten musst. Wenn du glaubst, dass die Prüfung der Clearingstelle darauf ausgerichtet ist, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festzustellen, befindest du dich im Irrtum. Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung belegen das Gegenteil. So wurden z. B. im Jahr 2018 von 21.000 Fällen 14.000 Erwerbstätige als selbstständig tätig eingestuft.  

Das Statusfeststellungsverfahren ist langwierig

Mit der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bekommen die Beteiligten schnell eine verbindliche Aussage darüber, ob die überprüfte Person sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Auch die Behauptung, das Verfahren sei intransparent, kann widerlegt werden. Während des gesamten Verfahrens haben alle Beteiligten die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu vertreten und entsprechende Unterlagen vorzulegen.

Flavio
Flavio Kleppner, geboren in Dresden, ist seit über einem Jahrzehnt in der Marketing- und Werbebranche tätig. Er hat an der Universität Leipzig Marketing und Kommunikation studiert und war bereits für mehrere renommierte Werbeagenturen in Berlin und München tätig. Auf Werbeblogger.de teilt Flavio seine Expertise zu aktuellen Trends und Entwicklungen in Marketing, Werbung und PR. In seiner Freizeit fotografiert er gern und erkundet die Welt.