13,90 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dieser gesetzliche Mindestlohn, 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Für Marketing- und Agenturteams verschiebt das eine Rechnung, die lange als Selbstläufer galt: Nachwuchs war billig, jetzt ist er kalkulierbar teuer. Wer heute zwischen Werkstudium, Praktikum und dualem Studium wählen möchte, entscheidet nicht über ein paar hundert Euro Gehalt, sondern über Bindungsdauer, Sozialabgaben und ein Haftungsrisiko, das im Prüfungsfall fünfstellig wird.
Aus Arbeitgebersicht lautet die Frage nicht „Was bringt mich als Student weiter?“, sondern: Welche Beschäftigung kostet was, wie lange bleibt jemand, und wann fliegt Ihnen die Konstruktion um die Ohren?
Wer sich bei Ihnen bewirbt und warum gute Angebote leer ausgehen
Die meisten Ausschreibungen scheitern nicht am Geld. Sie scheitern daran, dass sie den Alltag der Zielgruppe ignorieren. Arbeit parallel zum Studium heißt: Prüfungsphasen, Pflichtpraktika aus der Studienordnung, Hausarbeiten und oft ein zweiter Job. Eine Stelle, die im Februar 25 Stunden pro Woche verlangt, kollidiert mit der Klausurenphase. Eine Stelle, die im August nur zehn Stunden anbietet, verschenkt genau die Zeit, in der Kapazität da wäre.
Auf die Bewerberzahl wirkt das stärker als der Stundensatz:
- Feste Wochentage schlagen flexible Zusagen, weil sie sich in den Stundenplan eintragen lassen.
- Wer während der Vorlesungszeit zwölf Stunden anbietet und während der Semesterferien 30, bekommt mehr Zusagen als bei starren 20.
- Ein klarer Zuschnitt zieht: „Unterstützung im Marketing“ sagt nichts, „Newsletter-Strecke und Reporting“ sagt alles.
Wie breit das Themenfeld ist, das diese Gruppe parallel beschäftigt, merkt man an den Portalen, die sie selbst liest. Dort stehen Lernmethoden neben Wohnungsfragen und Versicherungen, also neben allem, was den Alltag als Student ausmacht. Genau deshalb funktionieren flexible Einsatzmodelle besser als jedes Zusatzbudget.
Modell A: Das Werkstudium
Werkstudenten sind ordentliche Studierende, die während des Studiums arbeiten. Entscheidend ist ein Grundsatz: Das Studium muss im Vordergrund stehen. Daraus folgt die bekannte Grenze. Während der Vorlesungszeit darf ein Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den vorlesungsfreien Zeiten sind auch 40 Stunden pro Woche möglich. Wird die Grenze in mehr als 26 Wochen im Jahr überschritten, fällt der Status.
Der Vorteil liegt nicht beim Gehalt, sondern bei der Sozialversicherung. Werkstudenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es bleibt allein der Beitrag zur Rentenversicherung, mit 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil.
Konkret: Ein Werkstudent arbeitet 20 Stunden pro Woche zu 13,90 Euro und verdient rund 1.205 Euro brutto im Monat. Ihre Gesamtkosten liegen bei etwa 1.320 Euro pro Monat. Bei einer regulären Teilzeitkraft mit gleichem Einkommen wären es rund 1.460 Euro.
Modell B: Das Praktikum
Beim Praktikum entscheidet die Einordnung über alles. Praktikanten gelten grundsätzlich als Arbeitnehmer, solange keine Ausnahme greift. Ein Pflichtpraktikum, das die Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, ist vom Mindestlohn ausgenommen und in allen Zweigen sozialversicherungsfrei, unabhängig von Dauer und Vergütung. Freiwillige Praktika sind nur zeitlich begrenzt ausgenommen: bis zu drei Monate, und nur wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Unternehmen bestanden hat.
Rechnen Sie einmal durch, was der Irrtum kostet. Ein freiwilliges Praktikum in Vollzeit, von vornherein auf vier Monate angelegt, fällt ab dem ersten Tag unter den Mindestlohn. 40 Stunden pro Woche zu 13,90 Euro sind rund 2.407 Euro brutto im Monat, über vier Monate gut 9.600 Euro, mit Sozialabgaben über 11.000 Euro. Wer stattdessen 600 Euro Aufwandsentschädigung gezahlt hat, trägt die Differenz nach.

Sinnvoll bleibt das Praktikum dort, wo eine Tätigkeit klaren Anfang und klares Ende hat: eine Marktrecherche, ein Relaunch, die Nachbereitung einer Messe. Wer eine solche Projektspitze plant, findet in unserem Beitrag darüber, wie ein Messeauftritt zur digitalen Kampagne wird, einen guten Zuschnitt für befristete Pakete.
Modell C: Das duale Studium
Beim dualen Studium greift das Werkstudentenprivileg in aller Regel nicht. Dual Studierende sind wie Auszubildende in allen vier Zweigen sozialversicherungspflichtig, die Beiträge teilen sich Unternehmen und Studierende. Rechnen Sie mit etwa 20 Prozent Arbeitgeberanteil, zusätzlich je nach Hochschule Studiengebühren, die viele Betriebe ganz oder teilweise übernehmen.
Dafür bekommen Sie etwas, das die anderen Modelle nicht bieten: rund drei Jahre Bindung und einen Menschen, der Ihre Prozesse kennt, bevor er das erste eigene Projekt übernimmt. Die Übernahmequoten liegen in vielen Branchen jenseits der 70 Prozent. Wichtig ist die Vorauswahl, denn nicht alle Studiengänge passen zu Agenturarbeit.
Die Randmodelle: Minijob und kurzfristige Jobs
Zwei weitere Beschäftigungsformen tauchen in der Praxis häufig auf. Beim Minijob darf der Studierende seit Januar 2026 bis zu 603 Euro pro Monat verdienen, die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Für Sie fallen dabei rund 30 Prozent Pauschalabgaben an, gemessen am Stundenlohn also teurer als das Werkstudium.
Die kurzfristige Beschäftigung ist auf 70 Arbeitstage pro Jahr oder drei Monate begrenzt und komplett sozialversicherungsfrei, unabhängig vom Einkommen. Für Semesterferien-Einsätze ist die kurzfristige Variante die günstigste, für laufende Aufgaben taugt sie nicht.
Die Unterschiede in der Übersicht

| Kriterium | Werkstudium | Praktikum | Duales Studium |
|---|---|---|---|
| Arbeitszeit | max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit | Vollzeit möglich | Wechsel Theorie/Praxis |
| Mindestlohn 13,90 € | ja | Pflichtpraktikum nein, freiwillig ab 3 Monaten ja | ja, Vergütung meist darüber |
| Sozialversicherung | nur Rentenversicherung, 9,3 % | Pflichtpraktikum frei, sonst regulär | alle vier Zweige |
| Typische Dauer | 2 bis 6 Semester | 3 bis 6 Monate | rund 3 Jahre |
| Verfügbarkeit im Semester | eingeschränkt, planbar | volle Kapazität | fest getaktet |
| Einarbeitung im Verhältnis zur Bindung | gut | schlecht | sehr gut |
| Rechtliches Risiko | mittel (20-Stunden-Grenze) | hoch (Einordnung) | gering |
Fallstricke, die im Nachhinein teuer werden
Die 20-Stunden-Grenze reißt still. Wer während des Semesters dauerhaft 25 Stunden pro Woche arbeiten lässt, verliert das Privileg. Die volle Sozialversicherungspflicht gilt dann rückwirkend, und die Deutsche Rentenversicherung findet das bei der Betriebsprüfung zuverlässig.
Das zweite Praktikum beim selben Arbeitgeber. Die Ausnahme für freiwillige Praktika gilt nur einmal pro Unternehmen. Kommt jemand nach dem Bachelor für ein zweites Praktikum zurück, ist Mindestlohn fällig, auch bei zwei Monaten.
Der Praktikumsvertrag, der ein Arbeitsvertrag ist. Wenn ein Praktikant Tagesgeschäft übernimmt, weisungsgebunden in Schichten arbeitet und niemanden hat, der ihn anleitet, ist das kein Praktikum mehr. Den Wortlaut der Ausnahmen finden Sie in § 22 des Mindestlohngesetzes; die aktuellen Sätze fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.
Welches Modell zu welchem Team passt
Die Unternehmensgröße spielt dabei die kleinere Rolle, der Aufgabenzuschnitt die größere. Trotzdem gelten ein paar Muster:
- Kleines Team bis zehn Personen, Dauerthema. Werkstudium. Sie brauchen jemanden, der über Semester hinweg dieselbe Aufgabe übernimmt, und können sich lange Einarbeitung nicht zweimal im Jahr leisten.
- Agentur mit Projektgeschäft, klare Spitze. Praktikum. Drei Monate mit definiertem Ergebnis, sauber als Pflichtpraktikum oder mit Mindestlohn kalkuliert.
- Wachsendes Unternehmen ab 30 Mitarbeitenden, eigener Fachkräfteaufbau. Duales Studium. Die höheren Kosten pro Stunde rechnen sich über die Bindung.
Den Einarbeitungsaufwand im Verhältnis zur Bindungsdauer unterschätzen die meisten Teams. Wer für drei Monate Praktikum vier Wochen Einarbeitung investiert, verbrennt ein Drittel der Zeit. Dokumentierte Abläufe ändern das Verhältnis spürbar, ähnlich wie beim Kundenkontakt, wo ein durchdachtes Onboarding über LMS-Software den Aufwand pro Person senkt.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Was kostet ein Werkstudent im Monat wirklich?
Bei 20 Stunden pro Woche und 13,90 Euro sind es rund 1.205 Euro brutto plus 9,3 Prozent Rentenversicherung, zusammen etwa 1.320 Euro pro Monat. Dazu kommen die Umlagen U1 bis U3.
Muss ich einem Praktikanten Mindestlohn zahlen?
Beim Pflichtpraktikum nach Studienordnung nicht. Beim freiwilligen Praktikum ab dem vierten Monat, und ab dem ersten Tag, wenn es von Anfang an länger als drei Monate geplant war.
Duales Studium, Werkstudent oder Praktikant: Wer passt wann?
Für laufende Aufgaben der Werkstudent, weil sich die Einarbeitung über mehrere Semester verteilt. Praktikanten lohnen sich bei Projekten in Vollzeit. Das duale Studium wählen Sie, wenn Sie selbst ausbilden möchten.
Kann ich ein Praktikum in ein Werkstudentenverhältnis umwandeln?
Ja, und das ist der saubere Weg, wenn aus dem Projekt eine Daueraufgabe wird. Es braucht einen neuen Vertrag, die Immatrikulationsbescheinigung und den passenden Personengruppenschlüssel.
Zählt ein Werkstudentenjob als Berufserfahrung?
Für die spätere Bewerbung ja, deutlich mehr als ein kurzes Praktikum. Wer bei Ihnen Berufserfahrung sammeln und eigenverantwortlich arbeiten kann, bleibt eher. Wie stark eigenverantwortliches Arbeiten motiviert, gilt für Studierende wie für Festangestellte.
Der Kurzcheck vor der Ausschreibung
Bevor Sie eine Stelle veröffentlichen, beantworten Sie drei Fragen:
- Läuft die Aufgabe länger als sechs Monate? Dann Werkstudium, kein Praktikum.
- Ist die Aufgabe ein abgeschlossenes Paket mit Ergebnis? Dann Praktikum, und prüfen Sie vorher, ob es ein Pflichtpraktikum ist.
- Wollen Sie in drei Jahren eine Fachkraft haben, die Sie selbst ausgebildet haben? Dann duales Studium, und planen Sie die Betreuung mit ein.
Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, spart sich die teuerste Variante von allen: das falsch eingeordnete Beschäftigungsverhältnis, das erst bei der Betriebsprüfung auffällt.
Redaktion Werbeblogger, Stand September 2026.















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