13:59 Uhr
Abmahnungen sind teuer. Aloha Hawaii! Hallo Deutschland!
Nicht erst seit den allseits bekannt gewordenen Abmahnungen der Marke “Jack Wolfskin” sollten Kleingewerbetreibende, die selbstgestaltete T-Shirts, Caps oder andere Bekleidungstücke und Accessoires online verkaufen, alarmiert sein. Gründe für eine (kostenpflichtige) Abmahnung durch bestehende Wort- und/oder Bildmarken sind schnell geliefert und Anwaltskanzleien nicht zimperlich, wenn es um die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten geht. Unwissenheit schützt dann leider auch nicht vor Schaden sobald ein gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird- sei sie auch noch so klein und bescheiden. Nicht selten übersteigen die Kosten einer einzigen Abmahnung dabei die gesamten Umsätze der Kleingewerbetreibenden mit dem entsprechenden Produkt und die Frage der Verhältnismäßigkeit ist offenbar.
Ein neuer Fall aus dem Umfeld von Spreadshirt (Online-Marktplatz für “User generated Shirts”) wurde uns gestern bekannt. Das abgemahnte Objekt ist insofern bemerkenswert, weil das eigentliche Produkt (Shirt) nicht markenrechtlich beanstandet wird. Vielmehr geht es um die Beschreibung des Artikels, der mit den Worten “Aloha Hawaii” betitelt und damit automatisch in der Spreadshirt-URL suchmaschinenrelevant verwendet wurde. (Zwischenzeitlich hat die Shop-Inhaberin die Beschreibung verändert, die alte URL leitet jetzt auf die aktuell veränderte URL weiter: (http://doggen.spreadshirt.de/aloha-hawaii-A8721869 ))
Die Shop-Betreiberin beklagt nach Zugang der kostenpflichtigen Abmahnung, dass eine missbräuchliche Absicht nicht vorlag und die Beschreibung des Produktes eben lediglich “beschreibenden” Charakter hatte. Ihr waren Bekleidungsstücke dieser Art allgemein als “Aloha Shirts” aus Hawaii bekannt und so hat sie das Shirt eben beschrieben. Zu ihrem Erstaunen traf diese vermeintlich “frei verfügbare” Beschreibung auf eine geschützte Wortmarke (“Aloha Hawaii”), eingetragen durch ein Unternehmen in München, welches selbst einen Online-Shop betreibt.
Die Kosten aus der Abmahnung belaufen sich auf einen kleineren vierstelligen Eurobetrag, womit die Kasse eines Kleingewerbetreibenden erheblich belastet sein dürfte.
Natürlich wäre es einfach und schnell gewesen, statt einer kostenpflichtigen Abmahnung schlicht den Anbieter zu einer Unterlassung aufzufordern, aber leider ist das nicht die gängige Praxis. Auch hilft es dem kostenpflichtig Abgemahnten wenig, wenn im Web andere Angebote mit ähnlichem Kontext existieren und zumindest diskutiert werden könnte, ob die Eintragung einer Wortmarke “Aloha Hawaii” markenrechtlich tatsächlich anfechtbar wäre. Konsequenterweise wären demnach nämlich auch Wortmarken-Eintragungen wie “Grüezi Schweiz“, “Ciao Italia” u.ä. in bestimmten Klassen durchsetzbar, mit erheblichen Effekten und Konsequenzen im Suchmaschinenmarketing.
“Servus Bayern” jedenfalls wurde selbst als Wort-Bildmarke abgewiesen, “Hallo Deutschland” hingegen lebt mit einer bemerkenswerten Ausweitung der registrierten Klassen.
Es bleibt den Kleingewerbetreibenden nur, vor Veröffentlichung eines Produktes mindestens eine Online-Recherche durchzuführen und im Zweifel lieber eine andere Beschreibung bzw. Kennzeichnung ihres Produktes zu wählen.
11 Kommentare
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- Prozentewunder: @ralf Klar steht es da. Und wenn der Bildschirm groß genug ist, kann man´s sogar lesen. Nur: Die, die da anrufen zahlen das nicht,...
- ralf schwartz: @sososo Erzähl mehr. Hast Du Links? JPGs? So, dass man mal was sehen kann? Das wäre doch schön.
- sososo: die “pianistin” ist auch auf haarfärbemitteln in polen abgedruct.. welch witz… und die “juristin” soll...
- iuhzl: jaja fühlen sich da mal wieder irgendwelche leute persönlich angegriffen? scheiß nationalstolz!
- ralf schwartz: @Biene Hm, guter Gedanke. Keine Ahnung. Aber wenn, hätten die von mir Gefragten genau dies ja als Grund angeben können. Oder in dem...
- Biene: Vielleicht Datenschutzgründe? Das Daten ohne Einwilligung nicht zwischen unterschiedlichen Unternehmen übertragen werden dürfen?
- Hundeschule: Tja Abmahnungen gehen weiter, Hundeschule wurde abgemahnt, weil ein gekauftes Logo verwechslungsgewahr beinhaltet. Und nun? Die Pfote...
- InternetMarketing | Jens Srowig: Hallo an euch! Das ist wirklich ein tolles Video. Auch wenn es schon ein wenig spät ist, alles Gute für das neue...

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Am 12. Juli 2010 um 14:19 Uhr
Oh boy. Köpfe → Spieße. Die Restauration ist in vollem Gange.
Am 12. Juli 2010 um 15:51 Uhr
Vielleicht muss man so einen Fall doch mal bis zum BGH durchklagen?! Der Gesetzgeber ist ja offenbar nicht gewillt, die gesetzliche Grundlage für diese Fälle aus Absurdistan anzupassen.
Am 12. Juli 2010 um 17:20 Uhr
Noch ein Händler bei dem Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinanderliegen. “Hang loose”, surfen – und die Abmahnkeule hinterm Rücken verstecken. Wie peinlich.
Am 12. Juli 2010 um 20:21 Uhr
Willkommen in Absurdistan.
Am 12. Juli 2010 um 23:25 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat Anfang des Jahres entschieden, dass einem allgemein als Zuruf, bzw. Werbeschlagwort, verständlichen Begriff wie “Hey!” die Unterscheidungskraft und damit die Schutzfähigkeit als Marke fehlt. Das Bundespatentgericht hat schon früher vergleichbare Markenanmeldungen wie “Hello”, “Olé” und “Stop” abgelehnt. Jetzt lässt sich natürlich sicher darüber streiten, ob “Aloha Hawaii” in diese Kategorie fällt. Immerhin ist die Marke eingetragen und wird benutzt. Eine Markenrecherche vorher wäre jedenfalls empfehlenswert gewesen.
Am 13. Juli 2010 um 01:16 Uhr
Wenn jemand es schafft ein stinknormales Wort für T-shirts schützen zu lassen, so kann er doch wohl nicht ebenfalls das Recht kaufen dass niemand mehr dieses Wort beschreibend verwenden darf! Dann kann ich auch z.B. nicht mein Motiv “Goldfisch”, “Sex” oder “Party” nennen. Denn die sind auch für T-Shirts geschützt! Und die Liste kann man ewig so weiterführen!
Ah und ganz nebenbei habe ich gerade festgestellt dass ich nicht einmal meinen eigenen Namen auf ein T-shirt drucken lassen dürfte ;)
Am 13. Juli 2010 um 08:45 Uhr
Sammeln für eine Sammelklage!
Am 13. Juli 2010 um 14:11 Uhr
Schon klar, und später meckern wieder alle darüber, dass sich in diesem Land keiner mehr was traut ;)
Am 13. Juli 2010 um 16:22 Uhr
Sex ist eine Marke:
register.dpma.de/DPM...
Goldfisch ist auch eine:
register.dpma.de/DPM...
Party wurde allerdings abgewiesen.
Am 13. Juli 2010 um 17:14 Uhr
Peinlich, peinlich, peinlich!
Der Hangloose Shop ist jetzt auch auf meiner ‘Schwarzen Liste’ von Firmen, bei denen ich unter keinen Umständen kaufen werde gelandet.
Ich gebe 50hz vollkommen recht.
Am 13. Juli 2010 um 19:38 Uhr
@lzr
Ja, das meine ich ja. Diese Wörter wurden ernsthaft als Marke geschützt. Und wenn die Hawaiikiste jetzt wirklich ergeben sollte, dass man für seine Motive/Shirts das Wort nicht beschreibend verwenden darf, dann darf man ja auch nicht sein Motiv “Goldfisch” nennen.
Party ist außerdem zwar nicht bei dpma geschützt, aber dafür hier: oami.europa.eu/ows/r...