18:09 Uhr
Das Rage Virus
Endzeit- und Horrorfilme wie Outbreak oder etwas aktueller die beiden Filme “28 days bzw. weeks later” machen es immer wieder einmal zum Thema: Ein Virus überfällt die Welt und die Menschen müssen hilflos zuschauen, wie die Pandemie um sich greift.
Nicht selten liegt der Verbreitung einer Infektionskrankheit eine Saat zu Grunde, die der Mensch selbst gestreut oder in “wissenschaftlichen Testlabors gezüchtet” hat, die früher oder später außer Kontrolle gerät.
Die Briten wollen nun die gängigen Praktiken des “Astroturfing” und weiterer Viral-Seeding-Techniken der Online-Marketer rechtlich einschränken und sogar kriminalisieren:
Konkret z.B.: Jeder Blogger in England Großbritannien, der verdeckte Markenbotschaften (u.a. via Viral-Clips) ohne entsprechenden Disclaimer oder Hinweis in seine Website einbettet, soll dann nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage gegen geltendes nationales britisches Recht verstoßen.
Völlig unklar ist, wie Blogger verfahren sollen, die Viral-Clips nicht gleich als solche identifizieren können. Macht sich jeder englische Blogger nun potenziell strafbar, der Videos mit (verdeckten) Markenbotschaften ohne jeweiligen Disclaimer online stellt bzw. in sein Blog einbettet?
Überhaupt scheint diese Maßnahme deutlich überzogen und es bleibt die Frage, wie eine derartige Richtlinie in der Praxis und den grenzenlosen Weiten des World Wide Web denn durchgesetzt werden soll.
Andererseits nimmt die Diskussion um bezahlte Beiträge wie bei payperpost oder trigami jetzt lediglich die nächste logische Stufe bezüglich “verdeckter” kommerzieller Video-Inhalte und Verbreitungstechniken.
5 Kommentare
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- Prozentewunder: @ralf Klar steht es da. Und wenn der Bildschirm groß genug ist, kann man´s sogar lesen. Nur: Die, die da anrufen zahlen das nicht,...
- ralf schwartz: @sososo Erzähl mehr. Hast Du Links? JPGs? So, dass man mal was sehen kann? Das wäre doch schön.
- sososo: die “pianistin” ist auch auf haarfärbemitteln in polen abgedruct.. welch witz… und die “juristin” soll...
- iuhzl: jaja fühlen sich da mal wieder irgendwelche leute persönlich angegriffen? scheiß nationalstolz!
- ralf schwartz: @Biene Hm, guter Gedanke. Keine Ahnung. Aber wenn, hätten die von mir Gefragten genau dies ja als Grund angeben können. Oder in dem...
- Biene: Vielleicht Datenschutzgründe? Das Daten ohne Einwilligung nicht zwischen unterschiedlichen Unternehmen übertragen werden dürfen?
- Hundeschule: Tja Abmahnungen gehen weiter, Hundeschule wurde abgemahnt, weil ein gekauftes Logo verwechslungsgewahr beinhaltet. Und nun? Die Pfote...
- InternetMarketing | Jens Srowig: Hallo an euch! Das ist wirklich ein tolles Video. Auch wenn es schon ein wenig spät ist, alles Gute für das neue...

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Am 19. Juni 2008 um 19:00 Uhr
Ich habe gehört, das absichtliche Weglassen von Bindestrichen wird demnächst auch kriminalistisch verfolgt.
SCNR ;-)
Ich denke, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. In England schonmal gar nicht. Treffen wirds aber hoffentlich die Profi-Spammer.
Am 19. Juni 2008 um 19:09 Uhr
Ohne da jetzt selber vollkommen informiert zu sein, das Thema braucht aber noch einiges an Recherche:
Zuerst einmal gelten die Regeln die Du oben erwaehnst nicht nur in England sondern in ganz Grossbritannien. Eigentlich muessten die sogar schon gelten, denn der 26te May war schon.
Dann basiert das ganze auf einer EU-Richtlinie, eine sehr aehnliche Gesetzgebung muesste es auch in Deutschland geben. Soweit ich weiss eigentlich sogar seit Januar.
Des weiteren geht es hauptsaechlich darum dass sich Firmen nicht als “Consumer” “verkleiden” duerfen, also z.B. nicht mit Flogs arbeiten duerfen oder virale Videos rauslassen die aussehen als ob sie von Konsumenten gemacht worden sind.
Soweit mir bekannt braucht der “normale” Blogger nicht recherchieren wer denn nun hinter einem Viral steckt. Anders natuerlich wenn der Blogger dafuer bezahlt wird etwas zu bloggen oder zu veroeffentlichen.
Ein guter Einstiegspunkt scheint dieser Blogeintrag mit vielen weiterfuehrenden Links zu sein.
Am 19. Juni 2008 um 21:47 Uhr
@Armin: Ja, England ist nicht Großbritannien ;-) Ich ändere es oben nochmal.
Was die Auslegung der Bestimmung betrifft, gibt es noch viele Unklarheiten, die sich noch ausweiten werden. Nicht jede Vorteilnahme wird zudem in unmittelbar oder nur in Geld entlohnt. Die Verfolgung und Verhinderung von Astroturfing wird also weiter ein schwieriges Unterfangen bleiben. Die uns bekannten “wenigen” Beispiele sind mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges.
Am 20. Juni 2008 um 12:15 Uhr
[...] der Werbeblogger berichtet, ist das Ganze nun aber für Blogger nicht mehr ganz unproblematisch, zumindest wenn die [...]
Am 20. Juni 2008 um 13:27 Uhr
Roland,
gibt ja durchaus Gesetze die nur in England gelten bzw nicht in England (England und Schottland haben ja unterschiedliche Rechtssysteme, dann gibt’s da ja noch “devolution” usw usf). Aber in diesem Fall gelten die im ganzen UK ;-)
Meine Recherchen dauern noch an, aber soweit ich das inzwischen beurteilen kann wird kein Blogger belangt werden (koennen) der unwissentlich und vor allem ohne Bezahlung/Vorteilnahme einen Viral Clip bei sich einbindet.
Wo sicherlich jeder Blogger aufpassen muss sind jegliche Formen von “paid for blogging”. Ob man das nun Advertorials nennt oder Paid Reviews und welche Formen das nimmt ist egal, sofern bezahlt muss dies klar gemacht werden.
Eine interessante Frage ist sicherlich die der Vorteilnahme die Du oben erwaehnst. Das koennte schwierig zu definieren sein, wo ist da die Grenze. Mal angenommen der Besitzer der Brauerei die ich ein paar Mal erwaehnt habe und ueber deren Biere ich wohlwollend geschrieben habe weil sie mir schmecken gibt mir bei einem Treffen ein Bier aus. Ist das schon Vorteilnahme? Annehmen oder ablehnen? Oder der Besitzer des Hotel ueber das ich regelmaessig schreibe bietet mir eine kostenlose Uebernachtung an wenn das Hotel fertiggestellt ist. Ist das Vorteilnahme, annehmen oder ablehnen?
(Ich fuer mich wuerde ersteres annehmen und letzteres ablehnen. Ich kenne beide persoenlich. Das Ausgeben eines Bieres ist einfach gesellschaftlicher Standard den ich dann auch erwiedern wuerde und ihm bei Gelegenheit mal eins ausgeben wuerde. Bei einer kostenlosen Uebernachtung waere mir sehr unwohl, ich wuerde darauf bestehen zu bezahlen. Selbst wenn die Uebernachtung an keine Bedingung geknuepft waere, ich wuerde mich dadurch “gebunden” fuehlen.)
Der andere Bereich (fuer mich weniger interessant, aber wohl eher fuer Euch Werber) scheint es zu sein dass sich eine Firma nicht als “Konsument” verstellen/ausgeben darf. Was das genau einschliesst weiss ich noch nicht. Ich vermute aber mal Fake Blogs bei denen Firmen so tun als ob sie Konsumenten/Fans sind duerften darunter fallen. Auch koennte ich mir vorstellen dass von Firmen gemachte Viral Clips die vorspiegeln sie waeren von Konsumenten/Fans darunter fallen. Das zu definieren koennte viel schwieriger und umstrittener werden.
Leider habe ich den Link wieder verloren, aber das ganze basiert auf einer EU Richtlinie, von der diese Frage eigentlich nur ein klitzekleiner Teil. Auf der zugehoerigen Seite sind die ganzen Laender aufgelistet (mit den jeweiligen Gesetzen) die dies schon umgesetzt haben, interessanterweise fehlten UK (vielleicht sind die bei der EU etwas langsam mit dem aktualisieren) und Deutschland. Frueher oder spaeter wird etwas in der Art also auch bei Euch kommen. Wenn ich es wieder finde werde ich den Link nachliefern.