08.04.08
14:05 Uhr

Sammelklage gegen den Berliner Senat im Fall Be-Berlin

Philip Eggersglüß (Domaininhaber von beberlin.de, Miterfinder des gleichnamigen Slogans und doch Mitverlierer des dubiosen Ausschreibeverfahrens aka Kreativwettbewerbes der Stadt Berlin) entschließt sich gemeinsam mit 7 weiteren Teilnehmern des Wettbewerbes eine Klage gegen den Berliner Senat einzureichen. Aufgrund der verschiedenen Ungereimtheiten und verdächtigen Verstrickungen während des öffentlichen Ausschreibeverfahrens möchte Eggersglüß, seine Anwälte und die weiteren Mitkläger sich davon juristisch überzeugen, ob der Vergabeprozess auch wirklich sauber und einwandfrei verlief, so wie es Juryvorsitz Herr Prof. Jochen Pläcking mehrfach beteuerte.

Folgende Mängel listen die 8 Kreativen aus 4 verschiedenen Unternehmen für die Begründung der Sammelklage auf:

1. Es stellt sich heraus, dass Jochen Pläcking, Gigant der deutschen Werbelandschaft und Jurymitglied, die Vorauswahl für die nächste Qualifizierungsrunde – allein – getroffen hat. Herr Pläcking sitzt aber nicht nur zufällig im Aufsichtsrat einer jener Agenturen, die den Wettbewerb gewinnen. Er ist geschäftlich mit zwei weiteren Siegeragenturen eng verbunden. (Details hierzu in folgendem Blogbeitrag)

2. Einige Wettbewerbsteilnehmer, deren Entwürfe zu einem guten Teil hohe Deckungsgleichheit mit der jetzigen Kampagne aufweisen, werden nicht einmal in die Qualifikationsendrunde zur Erarbeitung der BE-BERLIN-Kampagne eingeladen (obwohl dies in der Ausschreibung des Wettbewerbs ausdrücklich angekündigt war, (siehe auch die dokumentierten Fragen hier). Hingegen dürfen “bevorzugte Agenturen” nachpräsentieren.

3. Highlifes reserviert und betreibt die Domain www.beberlin.de bereits seit März 2007. Den gleichnamigen Sloganvorschlag „be berlin” lehnt die Jury aus formalen Gründen ab.

4. Die Agentur justberlin sichtet die Wettbewerbseingänge mit den Anwälten Conrad & Najberg. Dabei werden diverse Formfehler offensichtlich, die den Verdacht auf ein mangelhaftes Vergabeverfahren erhärten.

5. Keine der abgelehnten Arbeiten wurde bisher – wie in anderen Wettbewerben üblich – veröffentlicht.

Der Vorteil einer Sammelklage liegt auf der Hand, denn nicht nur die 8 Aktivisten können gegen den Berliner Senat klagen, auch jeder Kreative, der an dem Wettbewerb teilgenommen hat, kann sich ab sofort daran beteiligen:

Da es uns um das reine Vergabeverfahren geht, können sich ALLE KREATIVEN, deren eingereichte Beiträge ABGELEHNT wurden, an dieser Klage beteiligen, um eventuelle Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wichtiger ist jedoch, ein Zeichen der kreativen Branche zu setzen!

Ich bin kein Jurist und kann daher auch nicht den Erfolg einer solchen Klage prognostizieren, auch weiß ich nichts über mögliche Risiken des Klägers, dennoch finde ich es bemerkenswert, dass sich scheinbar eine Kanzlei zutraut, diesen Fall im Sinne ihrer Mandanten zu entscheiden. Offensichtlich ist also mehr dran als bloße Spekulation. Wer weitere Infos zur Sammelklage gegen den Berliner Senat im Fall BE-BERLIN erfahren möchte, meldet sich am Besten direkt an uncensored[at]beberlin.de. Wir werden den Fall – im Gegensatz zur (Fach-)Presse – natürlich weiterhin verfolgen und dokumentieren.

Udate: Zum besseren Verständnis, die Klage ist noch nicht eingereicht, der Senat hat 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Desweiteren würden sich die Initiatoren natürlich wünschen, dass noch mehr “Geschädigte” an der “Sammelklage” (auch wenn es die amerikanische Variante in Deutschland nicht gibt) um den symbolischen Streitwert von 1 Euro teilnehmen.

Keine Tags vorhanden

18 Kommentare

  1. be-berlin nur dreist ge-geklaut?! | Werbeblogger - Weblog über Marketing, Werbung und PR » Blog Archiv » be-berlin nur dreist ge-geklaut?!

    [...] von Prisa Wollein von fuenfwerken, u.a. auch zu obigen Fragen bei Trackback Radio Fritz. Update VI: 8 Kreative streben Sammelklage gegen den Senat an. Trackback-URL dieses Beitrages Schlagworte (Tags): Agentur, agenturen, beberlin, berlin, Blog, [...]

  2. Cui bono Be-Berlin? | Werbeblogger - Weblog über Marketing, Werbung und PR » Blog Archiv » Cui bono Be-Berlin?

    [...] IV: 8 Kreative streben Sammelklage gegen den Senat an. Trackback-URL dieses Beitrages Schlagworte (Tags): Agentur, be-berlin, beberlin, berlin, DDB, [...]

  3. Phil

    Es gibt nach deutschem recht keine Sammelklagen!

    Siehe: de.wikipedia.org/wik...

  4. Patrick Breitenbach

    Interessant. Ich hoffe, das wissen die Anwälte auch! :-D

  5. Sachar

    Und wie kommt es dann, dass angeblich Tausende gegen die Telekom klagen? Alles Einzel-Klagen, die aber gestern öffentlichkeitswirksam in einem Prozess zussamengefasst wurden?

  6. Georg Krüger

    gut, dass die sache angegangen wird. mal sehen was da rechtlich so geht. ich für meinen teil will einfahc nur diese scheiß kampagne aus dem stadtbild :D

  7. Patrick Breitenbach

    Ich glaube der treffendere Begriff ist “Massenklage”. *schulterzuck*

  8. Thies

    @sachar: so wei ic weiß, geht dsa, indem ein Gschädiger klagt ud damit einen Präzedenzfall schafft, der dann gleich für alle anderen mit gilt; da Gnaze auf bais des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG.
    Das Gesetz sieht vor, dass anhand eines Musterklägers das Oberlandesgericht nun eine Fülle von Grundsatzfragen klären soll.
    Sagt die WELT online.

  9. Holger Just

    Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis gibt es jetzt eine Musterklage vor dem Frankfurter Oberlandesgericht, in dem die grundsätzlichen rechtlichen Fragen geklärt werden.

    Anschließend wird es eine große Zahl (also rund 17.000) von Einzelverfahren am Landgericht Frankfurt geben, in denen dann für jeden klagenden Aktionär einzeln etwaige Schadensersatzansprüche geklärt werden. Dabei werden sich die Richter verbindlich auf die in der Musterklage entschiedenen Sachverhalte stützen.

    In diesem Sinne kann man dieses Musterverfahren sicherlich als eine Art “Sammelklage” ansehen. Wie Thies schon schrieb ist das aber nur auf Basis des KapMuG in einem sehr eng umrissenen Bereich möglich. Mit einem Präzendenzfall hat das dann aber immer noch nix zu tun. Sowas gibt es nämlich nach deutschen Recht ebenfalls nicht.

  10. Jochen Hoff

    Ja das ist schön. Die Jungs zeigen noch Vertrauen in die deutsche Justiz. Gut es ist keine Privatklage also billig. Aber eben auch nutzlos. Das perlt an den Herrschaften ab und der Staatsanwalt sieht keinen Anfangsverdacht. Können wir eine Wett auflegen. Ich setze 10 Euronen auf keinen Anfangsverdacht.

  11. Justberlin oder “Wie die Stadt Berlin unser Kampagnenkonzept benutzt hat” » Sammelklage gegen den Berliner Senat im Fall Be-Berlin

    [...] Sammelklage gegen den Berliner Senat im Fall Be-Berlin von Patrick Breitenbach bei Werbeblogger [...]

  12. Be berlin, be trialed, be judged « The Boys and Eve

    [...] April, 2008 von Le Roi Musterklage gegen den Berliner [...]

  13. Tony

    Ich bin kein Jurist sondern Fotograf, mein oberflächer EIndruck ist, das die Beweiselage in solchen Prozessen immer sehr schwer ist, aber gerade deshalb wünsche ich viel Erfolg. Wichtig wrid es auch sein, den Prozess für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen in Sachen Urheberrecht…

  14. Thies

    Die Öffentlichmachung der ganzen, zart überlriechenden Sache ist vieleicht der einzige Effekt, mit dem Nutzen, dass etwelche Schurken sich sowas nicht noch mal so (bzw. so offensichtlich) trauen.
    In dem Zusammenhang eine weniger rhetorische als ahnungslose Frage: wie öffentlich ist die Angelegenheit tattsächlich?

  15. Dagger

    Wieder einmal spannendes Geschacher. Obwohl man sich schon vorstellen kann was da rauskommt.

  16. Peter Schweizer

    Hallo Berlin, wie schön, dass hier die Verhältnisse nicht anders sind als bei uns in Stuttgart, wo man ein Verfahren gleich so mit Juroren besetzt, das von vorne rein klar ist wer gewinnt. Beschwert hat sich da übrigens keine der unterlegenen Agenturen, schade eigentlich. Daher bin ich mal gespannt, wie das in der Hauptstadt ausgeht.

  17. Isabel Morales Rey

    TOI-TOI-TOI!!!!
    Ich wünsche viel Erfolg und bedanke mich für die mutige Wegbereitung der KlägerInnen.

  18. sebastian

    Gibt es die “abgelehnten”, anderen Arbeiten denn inzwischen irgendwo zu sehen? Oder versandet das einfach ungehört?

    P.S. die 2te Runde war auch schnell abgeschlossen. be-berlin.de und .com sind am 14.11.2007 registriert worden.

Einen Kommentar schreiben

Eure Kommentare

Feed
  • iuhzl: jaja fühlen sich da mal wieder irgendwelche leute persönlich angegriffen? scheiß nationalstolz!
  • ralf schwartz: @Biene Hm, guter Gedanke. Keine Ahnung. Aber wenn, hätten die von mir Gefragten genau dies ja als Grund angeben können. Oder in dem...
  • Biene: Vielleicht Datenschutzgründe? Das Daten ohne Einwilligung nicht zwischen unterschiedlichen Unternehmen übertragen werden dürfen?
  • Hundeschule: Tja Abmahnungen gehen weiter, Hundeschule wurde abgemahnt, weil ein gekauftes Logo verwechslungsgewahr beinhaltet. Und nun? Die Pfote...
  • InternetMarketing | Jens Srowig: Hallo an euch! Das ist wirklich ein tolles Video. Auch wenn es schon ein wenig spät ist, alles Gute für das neue...
  • Ralf Hillmann: Da kann ich nur sagen, die Bezeichnung Video-Perle passt einfach perfekt. Da soll noch einmal jemand behaupten Werbung habe nichts...
  • ralf schwartz: @Gerry K. Ich selbst rege mich immer am meisten über irgendwelche Tricks der Agenturen und Werbungtreibenden auf, aber die Angabe...
  • Brian: Der Titel ist genial. Danke :).
Adscene: The Kaiser Report
Werbeblogger Late Night Podcast
Werbeblogger Podcast auf iTunes abonnieren



Wordpress-Blogsoftware
blogoscoop