13:37 Uhr
Das schmutzige Dutzend
[inspic=123,,,0]Früher waren es die Gaukler, die es mit ihrem Taschenspielertricks verstanden, anderen etwas vorzugaukeln. Der Unterhaltungsaspekt stand damals allerdings im Vordergrund und die Zuschauer waren entsprechend eingestimmt. Heute gibt es ähnliche “Vorgaukler”, die u. a. in den sozialen Medien des Web ihr Unwesen treiben. Unter dem Begriff “Astroturfing” sind insbesondere auch “Fake Blogs” oder kurz “Flogs” seit einiger Zeit bei der EU im Visier der Kommissare im Rahmen der so genannten “Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken”, die nun im Laufe des ersten Quartals 2008 EU-weit umgesetzt wird.
Herausgekommen ist auch ein Liste über die zwölf “schmutzigsten” Werbe-, Verkaufs- und Kommunikationspraktiken, denen man in Zukunft durch diese Bestimmung begegnen will. Nicht nur bezüglich der bekannten Praktiken von Fake-Blogs heißt es dort u.a. auf der Blacklist (Quelle als pdf-Datei):
Als Information getarnte Werbung
„Vermischte Nachrichten“
„Es werden redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt und der Gewerbetreibende hat diese Verkaufsförderung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen würde(als Information getarnte Werbung). Dies gilt unbeschadet der Richtlinie des Rates 89/552/EWG.“
Weitere Punkte der “Blacklist” sind zusammengefasst auf Deutsch auch hier zu finden.
Nicht nur Werbeagenturen sollten dieses Thema auf die Agenda setzen und Konsequenzen für ihr tägliches Geschäft besprechen…
Andererseits: Vermutlich werden nur massive Verstöße wirklich geahndet und daher wird es für viele auch weiterhin heißen: Wo kein Kläger, da kein Beklagter.
7 Kommentare
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- Prozentewunder: @ralf Klar steht es da. Und wenn der Bildschirm groß genug ist, kann man´s sogar lesen. Nur: Die, die da anrufen zahlen das nicht,...
- ralf schwartz: @sososo Erzähl mehr. Hast Du Links? JPGs? So, dass man mal was sehen kann? Das wäre doch schön.
- sososo: die “pianistin” ist auch auf haarfärbemitteln in polen abgedruct.. welch witz… und die “juristin” soll...
- iuhzl: jaja fühlen sich da mal wieder irgendwelche leute persönlich angegriffen? scheiß nationalstolz!
- ralf schwartz: @Biene Hm, guter Gedanke. Keine Ahnung. Aber wenn, hätten die von mir Gefragten genau dies ja als Grund angeben können. Oder in dem...
- Biene: Vielleicht Datenschutzgründe? Das Daten ohne Einwilligung nicht zwischen unterschiedlichen Unternehmen übertragen werden dürfen?
- Hundeschule: Tja Abmahnungen gehen weiter, Hundeschule wurde abgemahnt, weil ein gekauftes Logo verwechslungsgewahr beinhaltet. Und nun? Die Pfote...
- InternetMarketing | Jens Srowig: Hallo an euch! Das ist wirklich ein tolles Video. Auch wenn es schon ein wenig spät ist, alles Gute für das neue...

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Am 8. Februar 2008 um 14:51 Uhr
Hmhmhm.
Ganz neu im Sinne von gibt es erst seitdem es das Netz und Web 2.0 gibt, scheinen mir die Punkte aus der deutschsprachigen Liste nicht.
Nur weil das jetzt im Web 2.0 stattfindet, ist es deswegen noch nicht in sich neu. Nur verbreiten kann es sich rascher und auf einen Schlag viel viel mehr schädigen (Nigeria-Connection et al.).
Lockvogelangebote (supergünstige Sachen gar nicht vorrätig) kennen wir seit Jahrzehnten von schlitzohrigen Händlern.
Angeblich kostenlose Sachen , gähn, gibt es, seit es den Orientbazar und Türzutür-Verkauf gibt.
Mogelpackungen sind eine alte Sitte von Kosmetikmarken.
Neuerdings auch von Frühstücksflocken o. ä ., die behaupten, mit dem Riesenpack spare man (sind nur intransparenten schiefen Füllmengen, die der Verbraucher nicht durchrechnet, weil er glaubt, Großpackung sei grundsätzlich günstiger.
MLM (Schneeballsysteme) gibt es seit es Avon, Tupperware und Amway gibt.
Das Internet… variiert nur. Fake gab es auch schon immer. Fakeblogs führen das fort, was früher vielleicht die Briefkastenfirma in Luxemburg war.
Zu den Gratisbetrügern:
Da muss ich bei aller Sympathie zum betrogenen Verbraucher sagen: Der Gratis-Unsinn blüht nur deshalb so erfolgreich, weil er diese Gratis-Gier hat. Da arbeitet der (bitter notwendig, aber überlastete) Verbraucherschutz oft gegen Windmühlenflügel – auch solche aus den eigenen Reihen der Verbraucher.
Neu für mich im Sinne es wird jetzt verstärkt gefahren (gab es sicher vorher auch schon) ist B2B-Fake im Netz (weil man mich und meinesgleichen Arbeitsbienen halt im Netz findet):
Das sind viele Fake-Anfragen von der Konkurrenz und von Agenturen.
Per Mail und Telefon wird angefragt, was komplexe Dienstleistungen im Design und Webdesignbereich bei mir/uns kosten täten. Man erwartet mit fast null Briefing und unglaublichen Ein-Satz-Vorgaben (wir möchten eine Corporate Identity^^…) mords mehrseitige Kalkulationen mit erstelltem Konzept inklusive und fertigem Zeitplan und lehnt sich zurück.
Das geht natürlich nicht, denn ich recherchiere im Netz (!!) wer diese Personen sind, welche Firmen dahinterstecken und da stelle ich seit 2007 verstärkt fest, es sind selber Agenturen, die aber mit einer unverdächtig klingenden Neben- und Nichtagenturfirma auftreten).
Tja liebe Freunde, Kupferstecher und Marktscanner und Konzept-Umsonstabgreifer:
Fakeanfragen gehen schnell seitdem es das Web gibt.
Genauso schnell geht aber auch die Recherche nach euch besch…. Anfrage-Fakern seitdem es das Netz gibt. Und das Sprechen über die komplette Satansbrut, seitdem es Blogs gibt.
Es leben die Blogs!
Ich überlege schon länger, ob ich nicht mal in meinem Blog Namen nenne, weil mir die Scan-Frechheiten langsam reichen. Vorher muss ich noch mit meiner Schwester, die Zahnwältin ist, reden.
Fazit: Unterm Strich ist das sündige Netz für den Verbraucher und Normalo (ich zähle mich auch zu den Normalos, da Kleinunternehmer) dennoch ein Fortschritt. Soviel Austausch über üble Praktiken war vorher nie.
Am 8. Februar 2008 um 15:11 Uhr
Welch rechtlich bindende Kraft hat eine solche EU-Richtlinie.
Es sind… Richtlinien.
Und kein… Gesetz.
Also ebenfalls eine… Mogelpackung, solcher EU-Kram?
Gaukelt Sicherheit vor, die man dann nicht hat…?
Oft sind EU-Richtlinen, die mit viel Getöse verkündet werden, sogar ein Rückschritt, das deutsche Gesetz ist häufig bereits vorhanden und strenger.
Am 8. Februar 2008 um 15:20 Uhr
@Vroni. Korrekt. Und deshalb hat es Deutschland auch -noch- nicht umgesetzt, wurde aber wohl schon angemahnt. Zu den vertraglichen Verpfichtungen eines EU-Mitgliedslandes zur bindenen Verpflichtung solcher Richtlinien kann ich -noch- nichts sagen, aber da meine Schwester “nah dran” sitzt, sollte sich dort Näheres erfahren lassen. Demnächst also mehr…
Am 8. Februar 2008 um 16:26 Uhr
Und wo bleibt der Eintrag über das schmutzige Siezend?
Loide, es heißt “D-u-t-z-e-n-d”.
Am 8. Februar 2008 um 17:15 Uhr
Und das mir… korrigiert…
Am 9. Februar 2008 um 23:16 Uhr
“Welch rechtlich bindende Kraft hat eine solche EU-Richtlinie.
Es sind… Richtlinien.
Und kein… Gesetz.”
Das ist doch Blödsinn. Richtlinien sind ja nicht einfache Empfehlungen. Im Gegensatz zur Verordnung müssen sie aber erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden um ihre Rechtswirkung zu entfalten. Wenn es z.B. um Verbraucherschutz geht sind die Richtlinien fast nie vollharmonisierend, d.h. sie geben nur einen Mindeststandard vor, den man aber gerne übertreffen darf. Ich nehme mal an, dass das auch hier der Fall ist. Auch wenn damit natürlich nicht gleich alles unerwünschte Verhalten verschwindet, ein Rückschritt ist es sicher nicht.
Am 25. Februar 2008 um 11:29 Uhr
[...] zur Info: Dieser Vorgang ist an die “Rechtsabteilung Roland Kühl-v.Puttkamer” zur Prüfung juristischer Schritte weitergeleitet… Trackback-URL dieses Beitrages Schlagworte (Tags): täuschung, [...]