26.07.07
11:22 Uhr
11:22 Uhr
Die Grenzen des Creative Commons?
Eins verstehe ich jetzt nicht. Wenn man im Zuge von Creative Commons seine Werke auf Plattformen wie Flickr etc. für kommerzielle Zwecke freigibt (CC-BY), wieso flippt man dann völlig aus, wenn diese dann anschließend auch kommerziell genutzt werden? Nicht umsonst hat das CC-Modell mehrere Stufen. Virgin hat meiner Ansicht nach also nicht wirklich falsch gehandelt. Sie schöpfen eben aus dem Vollen und sparen sich jede Menge Bildlizenz-Kosten. Warum sollten sie das nicht ausnutzen?
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15 Kommentare
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- sososo: die “pianistin” ist auch auf haarfärbemitteln in polen abgedruct.. welch witz… und die “juristin” soll...
- iuhzl: jaja fühlen sich da mal wieder irgendwelche leute persönlich angegriffen? scheiß nationalstolz!
- ralf schwartz: @Biene Hm, guter Gedanke. Keine Ahnung. Aber wenn, hätten die von mir Gefragten genau dies ja als Grund angeben können. Oder in dem...
- Biene: Vielleicht Datenschutzgründe? Das Daten ohne Einwilligung nicht zwischen unterschiedlichen Unternehmen übertragen werden dürfen?
- Hundeschule: Tja Abmahnungen gehen weiter, Hundeschule wurde abgemahnt, weil ein gekauftes Logo verwechslungsgewahr beinhaltet. Und nun? Die Pfote...
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- Ralf Hillmann: Da kann ich nur sagen, die Bezeichnung Video-Perle passt einfach perfekt. Da soll noch einmal jemand behaupten Werbung habe nichts...
- ralf schwartz: @Gerry K. Ich selbst rege mich immer am meisten über irgendwelche Tricks der Agenturen und Werbungtreibenden auf, aber die Angabe...

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Am 26. Juli 2007 um 11:58 Uhr
Das wirkliche Problem liegt hier in den Motiven. Ich kann zwar als Fotograf über meine Fotos entscheiden, aber nicht über die Rechte der abgebildeten Personen.
Diese sind damit einverstanden, fotografiert zu werden. Aber garantiert nicht damit als Werbeträger zu dienen. Und sie können sich sofort an den letzten in der Rechtekette, d.h. hier Virgin rechtlich wenden.
Ich denke, das könnte dem CC-Gedanken einen leichten Schlag versetzen. Denn dieser Fall zeigt, dass CC nicht völlig “frei” ist.
Am 26. Juli 2007 um 12:01 Uhr
Weil viele sich nicht eingehend vorher mit der Lizenz beschäftigen, um die rhetorische Frage mal zu beantworten. Allerdings hat es da in der Version 3 eine durchaus sinnvolle Schranke für die Nutzung:
“Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.”
Jetzt könnte natürlich ein Urheber dahingehend argumentieren, dass die Geschäftsgebahren des Unternehmens gegen sein Persönlichkeitsrecht verstösst. Ob sowas allerdings gerichtsfest wäre, wage ich ein wenig zu bezweifeln.
Am 26. Juli 2007 um 12:17 Uhr
@Falk: Mag vielleicht daran liegen, dass CC im moment einfach viel zu komplex ist und auch zu mangelhaft und unklar kommuniziert wird?
Am 26. Juli 2007 um 13:15 Uhr
Komplex find ich die CC nicht, allerdings beschäftige ich mich damit auch schon geraume Zeit. Ich denke auch, dass die Möglichkeiten und Tücken klarer und verständlicher kommuniziert werden müssten. Allerdings werden viele Fragen schon umfangreich auf der Seite der CC beantwortet. Das Lesen kann auch die beste Darstellung nicht ersetzen. Wir hatten solche Fälle ja auch schon, dass man mir urplötzlich das Senden von Songs, die unter CC veröffentlicht waren, untersagen wollte. Da rennst dann oft gegen Sturköpfe auf Seiten der Urheber, die schlicht dachten, es ist halt cool, eine CC zu verwenden. Aber nicht drüber nachgedacht haben, welche Auswirkungen eine solche Lizenz hat.
Ich wüsste auch gar nicht, wo jetzt am Besten anzusetzen wäre, damit einerseits die Chancen der CC gut genug herausgestellt werden, andererseits eben auch die Aufklärung geschieht, die von Nöten ist. Denn ich habs auch schon erlebt, dass ganz schnell abgewunken wird, wenns dann drum geht, dass man als Urheber dann eben *keine* wirkliche Kontrolle mehr darüber hat, wie im Rahmen der CC die Werke weiterverwetet werden.
Am 26. Juli 2007 um 13:20 Uhr
@Thomas: Wer leichtfertig freie Lizenzen vergibt, darf sich hinterher nicht beschweren. Ich seh da keinen Schla für die CC, sondern mal eher wieder die Möglichkeit, eine Sensibilisierung stattfinden zu lassen, dass eben ein Jeder darüber nachdenken sollte, was er tut. Und wer die Verwertung in diesem kommerziellen Rahmen nicht gut findet, findet auch die passende Lizenz, die dem Verbraucher noch genügend Rechte einräumt. im Zweifel eben immer ein non-commercial oder aber share-alike und schon siehts mau aus mit dem Kommerz.
Und das mit dem Persönlichkeitsrecht ist ein verdammt gutes Argument, wenn ich mir das grad in Bezug auf Portraitaufnahmen mal so überlege.
Am 26. Juli 2007 um 13:53 Uhr
Hier geht es um das de.wikipedia.org/wik... – der Fotograf und das Modell sind nicht identisch; wenn deutsches Recht anwendbar wäre hätte der Fotograf schon dagegen verstoßen als er das Bild auf Flickr veröffentlicht hat.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass sich der Verwerter dann auf die CC-Lizenz verlassen kann – der Fotograf müsste bei jeder Veröffentlichung das Einverständnis des Modells haben bzw. auch dafür, dass er das Werk unter eine Lizenz stellt.
Urheberpersönlichkeitsrechte haben mit dem Modell nichts zu tun, sondern auch wieder nur mit dem Fotografen (siehe de.wikipedia.org/wik...)
Ciao!
Stefan
Am 26. Juli 2007 um 13:59 Uhr
@Thomas
ist ja richtig das die persönlichkeits Rechte noch bestehen, aber ich habe auf der seite kein foto entdeckt was das betroffen ist?
also ist das generell sicher ein problem, aber hier im speziellen nicht…
Am 26. Juli 2007 um 14:55 Uhr
Sowas passiert leider ständig, siehe auch die Geschichte damals mit Fontshop.
Vielleicht hätte man den Lizenzen einen Passus hinzufügen sollen, dass sie nur von Leuten verwendet werden dürfen, die sie verstanden haben. :-)
Ehrlich gesagt wundert mich aber, dass Virgin nicht gefragt hat — die Rechte-Politik von Medienunternehmen ist normalerweise, sich immer eine explizite Erlaubnis zu holen, auch wenn man schon sicher ist, die nötigen Rechte auch so zu haben. Vielleicht greift hier wieder die übliche Arroganz der Unternehmen, anzunehmen, die Rechtsfrage stellt sich gar nicht erst bei Privatpersonen.
Am 26. Juli 2007 um 15:30 Uhr
@Stefan Wagner: Wäre schon interessant zu wissen, ob ein Urheber damit argumentieren könnte, dass die kommerzielle Verwertung von Firma XYZ das Werk beeinträchtigt oder ob dies durch die vergebene Lizenz dann eben nicht mehr möglich ist.
@Maik: Wäre sicher überdenkenswert, bei der Lizenzauswahl da nochmal eine explizite Abfrage zu machen ala “Ich habe die Bestimmungen der CC gelesen und verstanden []Ja []Nein”.
Am 26. Juli 2007 um 17:14 Uhr
Crowdsourcing… ungewollt?…
Bei Flickr gibt es eine interessante Diskussion dazu, dass Virgin Australia offenbar Fotos von Flickr für eine Werbekampagne genutzt hat, ohne die Leute zu kontaktieren, die die Fotos gemacht haben. Das ist zwar einerseits aus Sicht der Fotografenrech…
Am 27. Juli 2007 um 00:45 Uhr
[...] diese Einwilligung reicht. Diese Problematik lässt sich anhand eines aktuellen Falles (via. Werbeblogger) gut [...]
Am 27. Juli 2007 um 11:06 Uhr
[...] Die Grenzen des Creative Commons? Falk sagt dort beim Werbeblogger in den Kommentaren schon das richtige – auf der anderen Seite sind es natürlich Unternehmen wie Virgin mit ihrer Maßlosigkeit, die sowas ausnutzen und somit auch zum Teil zerstören. [...]
Am 27. Juli 2007 um 11:48 Uhr
Prinzipiell haette der Fotograf von dem “Model” die Erlaubnis einholen muessen, das Foto unter der CC-Lizenz zu veroeffentlichen. Dies hat er nicht getan, also muss er unterm Strich jetzt dafuer geradestehen wenn die abgebildete Person sich in ihren Rechten verletzt sieht.
Virgin hat nur getan was ihnen die Lizenz erlaubt – das Bild unter Angabe seiner Herkunft weiterverwendet.
Am 27. Juli 2007 um 12:42 Uhr
@Woo – der Fotograf muss zwar auch grade stehen, aber Virgin mobile hat auch schuldhaft gehandelt. Wenn ich eine Werbecampagne starte, dann darf ich mich nicht so einfachg auf die CC-Lizenz bei Flickr verlassen. Oder ich sollte zumindest die FAQ/Bestimmungen der Lizenz lesen:
“You should be aware that all of the licenses contain a disclaimer of warranties, so there is no assurance whatsoever that the licensor has all the necessary rights to permit reuse of the licensed work. The disclaimer means that the licensor is not guaranteeing anything about the work, including that she owns the copyright to it, or that she has cleared any uses of third-party content that her work may be based on or incorporate”
Am 18. August 2007 um 12:01 Uhr
Das Recht am Bild…
Vor einiger Zeit bin ich über einen sehr interessanten Artikel von einem Anwalt namens Carsten Ulbricht gestolpert, in dem es um die kommerzielle Verwertung von Flickr-Bildern geht. Darin bezieht er sich um den Fall einer jungen Frau, die ihr Gesicht …